Please use this identifier to cite or link to this item: http://dx.doi.org/10.25673/67293
Title: Decretum commune d. 13. Octobris 1769. Nachdem in den, von Kayserl. Maj. publicirten Allerhöchsten-hiesiges Stadtwesen angehenden Verodnungen, auch Allergnädigst approbirten Recessen und Handlungen heilsamlich verfüget ist, wie es mit Ablegung der Rechnungen, von berechnenden Aemtern, und Adminstrationen, gehalten werden soll; Einem ... Aeusern-Rath aber daran sehr gelegen ist ... die allerschuldigste Folge, allerunterthänigst geleistet werde; So ist von Denselben nöthig zu seyn erachtet worden ... vermittelst dieses Decreti communis, eine sorgfältige Beobachtung oben erwähnter Verodnungen anzuempfehlen ... : Conclusum Mühlhausen den 13. October 1769.]
Other Titles: Nachdem in den, von Kayserl. Maj. publicirten Allerhöchsten-hiesiges Stadtwesen angehenden Verodnungen, auch Allergnädigst approbirten Recessen und Handlungen heilsamlich verfüget ist, wie es mit Ablegung der Rechnungen, von berechnenden Aemtern, und Adminstrationen, gehalten werden soll; Einem ... Aeusern-Rath aber daran sehr gelegen ist ... die allerschuldigste Folge, allerunterthänigst geleistet werde; So ist von Denselben nöthig zu seyn erachtet worden ... vermittelst dieses Decreti communis, eine sorgfältige Beobachtung oben erwähnter Verodnungen anzuempfehlen ...
Published: [S.l.], [1769]
Extent: [3] Bl. ; 2°
Language: German
Genre: Verordnung
Online Edition: Halle (Saale) : Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2016
Original Publication: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Pon Yd 2240, 4° (12)
URN: urn:nbn:de:gbv:3:1-724342
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/69244
http://dx.doi.org/10.25673/67293
VD Number: vd18 90492234
Open Access: Open access publication
License: Public Domain Mark 1.0Public Domain Mark 1.0
Appears in Collections:Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)

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