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Titel: Nachdem auf geschehene Communication mit der Geldrischen Commission und mit der Mörsschen Deputation, gut und billig gefunden worden, daß das in dem Clev- und Märckschen ergangene Verboht wegen Außfuhr des Geträydes, auf dasjenige, so nach denen ... in Hertzogthum Geldern belegenen Orthern transportiret werden möchte, ungleichen was ins Mörssche und nach Crefelt gehet, nicht extendiret seyn, hingegen aber auch das Reciprocum gelten solle, dergestalt, daß alles Geträyde ... hinwieder dahin solle passiren mögen ... : Signatum Cleve in der Krieges- und Domainen-Cammer, den 24 Novembr. 1740. ...
Weitere Titel: Circular-Verordnung an alle Beamte Magisträte und Accise Bediente im Clevischen Märckischen und Mörssisschen daß die Getrayde-Außfuhr sowohl ins Preußische Geldern, als nach dem Mörsschen und Crefeldt & vice versa, zu gestatten
BeiträgerIn: Friedrich <II., Preußen, König>In der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Erschienen: [S.l.], 1740
Umfang: [1] Bl.
Anmerkungen: Format: ca. 33 x 20 cm. - Satzspiegel: 24,5 x 16,1 cm
Titel ist Textanfang
Sprache: Deutsch
Gattungsbegriffe: Einblattdruck
Amtsdruckschrift
Online-Ausgabe: Halle (Saale) : Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2017
Vorlage der Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Kg 2973, 4° (228)
URN: urn:nbn:de:gbv:3:1-780320
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/72503
http://dx.doi.org/10.25673/70551
VD-Nummer: vd18 10828710
Open-Access: Open-Access-Publikation
Nutzungslizenz: Public Domain Mark 1.0Public Domain Mark 1.0
Enthalten in den Sammlungen:Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)

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