Please use this identifier to cite or link to this item: http://dx.doi.org/10.25673/74492
Full metadata record
DC FieldValueLanguage
dc.contributor.authorWolf, Sebastian-
dc.date.accessioned2022-03-09T15:37:57Z-
dc.date.available2022-03-09T15:37:57Z-
dc.date.issued2002-09-
dc.identifier.other6-
dc.identifier.urihttps://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/76444-
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.25673/74492-
dc.description.abstractDer Beitrag untersucht die gegenwärtige globale Kontroverse über gentechnisch veränderte Organismen (GMOs) und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das internationale Handelssystem. Nach einem kurzen Überblick über Risiken und Chancen moderner Biotechnologie werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf GMO-Lebensmittel in den USA und der EG analysiert und wesentliche Unterschiede herausgearbeitet. Vor diesem Hintergrund überprüft der Autor die Bestimmungen der europäischen Novel Food-Verordnung im Hinblick auf Bewilligungserfordernisse und Kennzeichnungs-pflichten für GMO-Lebensmittel auf ihre Vereinbarkeit mit den einschlägigen WTO-Übereinkommen. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Appellate Body im Hormon-Streit kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Genehmigungserfordernis für GMO-Lebensmittel gegen die Bestimmungen des SPS-Übereinkommens verstößt. Da sich ein Gefährdungspotential gentechnischer Verfahren nicht bestätigt hat, zieht er den Schluss, dass die Novel Food-Verordnung mangels einer wissenschaftlich präzisierbaren Grundlage nicht von einer tragfähigen wissenschaftlich fundierten Risikobewertung nach dem SPS-Übereinkommen gedeckt ist.Andererseits wird argumentiert, dass das gegenwärtige europäische Gentechnikkennzeichnungsrecht im Rahmen des TBT-Übereinkommens Bestand haben wird. Wie zu zeigen sein wird, ist das TBT-Über-einkommen besser geeignet, um dem Problem der Gentechnikkennzeichnung gerecht zu werden, da es im Vergleich zum SPS-Übereinkommen geringe Anforderungen an die Zulässigkeit technischer Vorschriften stellt und keine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung verlangt. Insoweit angenommen wird, dass die europäischen Kennzeichnungspflichten im Einklang mit den Bestimmungen des TBT-Übereinkommens stehen, wird sich das Hauptaugenmerk auf die Frage richten, welche Art von Kennzeichnung notwendig ist, um die Verbraucher angemessen zu informieren.Abschließend werden die Auswirkungen des kürzlich verabschiedeten Biosafety-Protokolls, das international verbindliche Regeln für den grenzüberschreitenden Verkehr von GMOs trifft, auf den Ausgang eines sich im Rahmen der WTO abzeichnenden Handelsstreits zwischen den USA und der EG betreffend der rechtlichen Handhabung von GMOs skizziert.ger
dc.language.isoger-
dc.publisherInstitut für Wirtschaftsrechtger
dc.relation.ispartofBeiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht-
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/-
dc.subject.ddc000-
dc.titleRegulative Maßnahmen zum Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen und Welthandelsrechtger
dc.typeBook-
local.bibliographicCitation.journaltitleBeiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht-
local.bibliographicCitation.volume6-
local.publisher.universityOrInstitutionMartin-Luther-Universität Halle-Wittenberg-
local.openaccesstrue-
local.bibliographicCitation.urihttps://omp.bibliothek.uni-halle.de/iwr/catalog/book/31-
local.accessrights.dnbfree-
dc.identifier.externalomp32-
Appears in Collections:Open Monograph Press ULB

Files in This Item:
File Description SizeFormat 
BeitraegeTWR_6.pdf309.28 kBAdobe PDFThumbnail
View/Open