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Titel: Psychiatrische Themen in den Reichstagsdebatten des Deutschen Kaiserreichs 1871 - 1918
Autor(en): Rose-Hunstig, Gesine Henrike Barbara
Gutachter: Bogerts, Bernhard
Schmiedebach, Heinz-Peter
Körperschaft: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Erscheinungsdatum: 2020
Art: Dissertation
Tag der Verteidigung: 2021
Sprache: Deutsch
Herausgeber: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
URN: urn:nbn:de:gbv:ma9:1-1981185920-384409
Schlagwörter: Gesundheitsrecht
Psychiatrie
Zusammenfassung: Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die allgemeine Situation und Entwicklung der Psychiatrie im Deutschen Kaiserreich in den Debatten des Reichstages nachvollziehen lässt und möglicherweise von diesen beeinflusst wurde, insbesondere im Hinblick auf die psychiatriekritische Irrenrechtsreformbewegung. Die systematische Quellenanalyse der Reichstagsprotokolle 1871 – 1918 zeigt, dass sich überwiegend jene Themen wiederfinden, die auch allgemein die Entwicklungen der Psychiatrie im Kaiserreich kennzeichneten. Zwei inhaltlich jeweils abgeschlossene Diskussionen zur Geisteskrankheit bei Richtern sowie zur Geisteskrankheit als möglichem Ehescheidungsgrund zeigten vor allem eine parteipolitische Instrumentalisierung einer psychiatrischen Problematik. Den größten Umfang in den Reichstagsdebatten nahmen die Diskussionen zur Irrenrechtsreform ein, oftmals auf die Initiative einzelner Parlamentarier hin. Zunächst ging es um die Kritik an der aktuellen Anstaltsunterbringung von Geisteskranken, es herrschte große Zustimmung zu den Forderungen der auch außerparlamentarisch aktiven Irrenrechtsreformbewegung nach Verbesserungen durch eine gesetzliche Regelung. Später wurde auch eine Gesetzesregelung gefordert, um die Öffentlichkeit besser vor geisteskranken Straftätern zu schützen. Die Ziele der Irrenrechtsreformbewegung wurden im Untersuchungszeitraum trotz der breiten Zustimmung der Reichstagsabgeordneten nicht erreicht. Dies muss im Zusammenhang gesehen werden mit der Rolle des Parlaments innerhalb des Verfassungsgefüges des Deutschen Kaiserreichs. Zwar war der Reichstag eine gewählte Volksvertretung, doch innerhalb der konstitutionellen Monarchie besaß er nur eingeschränkte Machtkompetenzen.
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/38440
http://dx.doi.org/10.25673/38197
Open-Access: Open-Access-Publikation
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