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Titel: Wir Friderich Wilhelm, von Gottes Gnaden König in Preussen ... Thun kund und fügen hiemit zu wissen . Obzwar ... zur Genüge bekant ist, daß bey allen vorgehenden Diebstählen nicht allein die Thäter selbst, sondern auch die Hehler ... die ... gebührende Straffe unfehlbar zu gewarten haben ... Dem ungeachtet aber geschehen entwendete Ammunitions-Stücke ... abgekaufet ... worden : Geben zu Berlin, den 10. Februarii 1730. Fr. Wilhelm. ;
Weitere Titel: Edict, daß wer gestohlende Ammunitions-Stücke kauffet, sowohl als der Dieb selbst mit dem Strang am Leben gestrafet werden soll
BeiträgerIn: Friedrich Wilhelm <I., Preußen, König>In der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Erschienen: [S.l.], 1730
Umfang: [1] Bl.
Anmerkungen: Autopsie nach Ex. der ULB Sachsen-Anhalt
Format: ca. 33 x 36,5 cm. - Satzspiegel: 25,8 x 34,2 cm
Edict, daß wer gestohlende Ammunitions-Stücke kauffet, sowohl als der Dieb selbst mit dem Strang am Leben gestrafet werden soll
Titel ist Textanfang
Sprache: Deutsch
Gattungsbegriffe: Einblattdruck
Edikt
Online-Ausgabe: Halle (Saale) : Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2012
Vorlage der Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Kg 2973, 4° (23)
URN: urn:nbn:de:gbv:3:1-451597
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/57938
http://dx.doi.org/10.25673/55986
VD-Nummer: vd18 10827439
Open-Access: Open-Access-Publikation
Nutzungslizenz: Public Domain Mark 1.0Public Domain Mark 1.0
Enthalten in den Sammlungen:Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)

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