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Titel: Nachdem so wohl hin und wieder, als auch ins besondere an einigen Orten des Hertzogthums Magdeburg, das Vieh schleunig dahin fället, und dannenhero nicht unbillig zu besorgen, daß daraus allerhand Schade und Ungelegenheit entstehen möchte, insonderheit wenn mit dem Fleisch ein ungebührlicher Handel getrieben ... So werden alle Magistrate und Obrigkeiten ... dieses Hertzogthums und der Graffschafft Manßfeld Magdeburgischer Hoheit hiermit ernstlich befehligt ... daß kein anders als gesundes Vieh geschlachtet ... Hiernächst werden alle Obrigkeiten ... befehligt ...daß, wann ein Stück Vieh umgefallen, es so fort wenigstens 3. Ehlen tieff in die Erde begraben werden möge ... Geben Halle den 26. Nov. 1711. Königlich Preußische zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordnete Stadthalter, auch Würcklicher Geheimter Rath, Präsident und Räthe / [Friedrich I. König v. Preußen]
BeiträgerIn: Friedrich <I., Preußen, König>In der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Erschienen: [S.l.], 1711
Umfang: [1] Bl.
Anmerkungen: Autopsie nach Ex. der ULB Sachsen-Anhalt
Format: ca. 32,5 x 38,5 cm. - Satzspiegel: 26,5 x 31,8 cm
Titel ist Textanfang
Erscheinungsjahr nach der Datierung der Schrift bestimmt
Sprache: Deutsch
Gattungsbegriffe: Verordnung
Einblattdruck
Online-Ausgabe: Halle (Saale) : Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2012
Vorlage der Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Kg 4227, 2° I (40)
URN: urn:nbn:de:gbv:3:1-456663
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/58216
http://dx.doi.org/10.25673/56264
VD-Nummer: vd18 11341149
Open-Access: Open-Access-Publikation
Nutzungslizenz: Public Domain Mark 1.0Public Domain Mark 1.0
Enthalten in den Sammlungen:Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)

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