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Titel: Demnach Ihro Königl. Majest. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachsen [et]c. Die höchstlöbliche Verordnung ergehen lassen, daß in Dero gesamten Landen das beschwerliche und unordentliche Gassen-Betteln ... nunmehro abgeschaffet und hingegen die Armen auf andere Weise nothdürfftig versorget werden sollen ... Als ist man verursachet worden, an alle und iede hohe und niedrige Einwohner ... in Neu- und Alt-Dreßden auch in den Vorstädten gewisse Bücher herum zu schicken, und dieselben ... zu ersuchen, zu Bestreitung angeregter Bedürffnisses Christlicher Obliegenheit nach alle Monat eine freywillige ... Beysteuer in die Armen-Büchsen zu legen ... : [Dreßden den 30ten Julii An. 1716.] / Allmosen-Ambt bey der Stadt Neu- und Alt-Dreßden
Beteiligte: August <III., Polen, König>In der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Erschienen: [S.l.], 1716
Umfang: [1] Bl.
Anmerkungen: Format: ca. 30,5 x 16,5 cm. - Satzspiegel: 25,2 x 14,1 cm
Sprache: Deutsch
Gattungsbegriffe: Einblattdruck
Verordnung
Geldwesen
Online-Ausgabe: Halle (Saale) : Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2015
Vorlage der Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Pon Ya 2820, FK
URN: urn:nbn:de:gbv:3:1-661625
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/64033
http://dx.doi.org/10.25673/62082
VD-Nummer: vd18 11095539
Open-Access: Open-Access-Publikation
Nutzungslizenz: Public Domain Mark 1.0Public Domain Mark 1.0
Enthalten in den Sammlungen:Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)

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