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Titel: Abschrift. Seine Königliche Majestät haben aus der vorgelegten Instruction des General [et]c. Directorii bemerkt, wie dringend demselben bey allen vorkommenden Geschäften eine collegialische Bearbeitung empfohlen worden; es ist Allerhöchstdenenselben aber nicht unbekannt geblieben, daß diese Vorschrift nicht zur Ausübung gekommen ... Seine Königl. Majestät haben daher bereits die nöthige Veranstaltung getroffen, daß eine vollständige Instruction ... entworfen werden soll ... Bis dahin ... wollen Se. Königl. Majestät ... folgendes interimistisch verordnen ... : [So geschehen Berlin den 19. März 1798.] / [Friedrich Wilhelm.]
Weitere Titel: Seine Königliche Majestät haben aus der vorgelegten Instruction des General [et]c. Directorii bemerkt, wie dringend demselben bey allen vorkommenden Geschäften eine collegialische Bearbeitung empfohlen worden
Interimistische Instruction wegen der Form des Dienstes und der Geschäfts-Verwaltung bey dem General-Ober-finanz-Krieges- und Domainen-Directorio, und dessen einzelnen Departements
BeiträgerIn: Friedrich Wilhelm <III., Preußen, König>In der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Erschienen: [S.l.], [1798]
Umfang: [2] Bl. ; 2°
Anmerkungen: Kopftitel
Erscheinungsjahr nach Datierung am Textende
Sprache: Deutsch
Gattungsbegriffe: Verordnung
Online-Ausgabe: Halle (Saale) : Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, 2017
Vorlage der Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Kg 3567 z/80, 4° (10)
URN: urn:nbn:de:gbv:3:1-774908
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/73092
http://dx.doi.org/10.25673/71140
VD-Nummer: vd18 90617541
Open-Access: Open-Access-Publikation
Nutzungslizenz: Public Domain Mark 1.0Public Domain Mark 1.0
Enthalten in den Sammlungen:Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)

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