Please use this identifier to cite or link to this item: http://dx.doi.org/10.25673/119065
Title: Umsetzung forensischer Lernziele in der zahnmedizinischen Ausbildung in Deutschland
Author(s): Engel, A.
Arlt, V.
Hannig, R.
Lessig, RüdigerLook up in the Integrated Authority File of the German National Library
Richter, C.
Gottschalk, A.
Heide, S.
Issue Date: 2025
Type: Article
Language: German
Abstract: Die Forensische Odontostomatologie war bislang in der universitären Ausbildung von Zahnärzten nur unzureichend verankert. Im nationalen kompetenzbasierten zahnmedizinischen Lernzielkatalog (NKLZ) wurden 2015 erstmals vier forensische Lernziele definiert. Fast 10 Jahre später stellt sich die Frage, inwieweit diese Kompetenzen in der zahnärztlichen Ausbildung in Deutschland tatsächlich vermittelt werden. Zur Klärung erfolgte 2024 eine postalische Umfrage unter allen 30 zahnmedizinischen Studiengängen in Deutschland. Grundlage war ein selbst konzipierter Fragenbogen mit 21 Items. An der Umfrage nahmen 19 Universitäten teil (Rücklaufquote 63,3 %). An elf Standorten (57,9 %) wird mindestens eines der Lernziele vermittelt. Am häufigsten werden Inhalte zu Kindesmisshandlung und häuslicher Gewalt gelehrt, gefolgt von berufsrechtlichen Themen. Seltener erfolgen Lehreinheiten zur Altersdiagnostik bei Lebenden und zur Identifizierung Verstorbener. Die Lehre erfolgt meist durch rechtsmedizinische Universitätsinstitute, ergänzt durch Juristen, zahnärztliche Gutachter und Radiologen. Art und Umfang der Lehrveranstaltungen variieren und nur an fünf Standorten (45,5 %) werden diesbezüglich theoretische Prüfungen durchgeführt. Zusammenfassend zeigt sich, dass die forensischen Lernziele des NKLZ bislang nur teilweise umgesetzt werden. Trotz des empfehlenden Charakters des NKLZ entsteht für die zahnmedizinischen Fakultäten zunehmender Handlungsdruck. Die Lernziele wurden kürzlich in den Gegenstandskatalog des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) aufgenommen und werden voraussichtlich in der zentralen schriftlichen Prüfung berücksichtigt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Studierenden vorzubereiten – verbunden mit künftig häufigeren Anfragen an rechtsmedizinische Institute zur Übernahme entsprechender Lehre.
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/121021
http://dx.doi.org/10.25673/119065
Open Access: Open access publication
License: (CC BY 4.0) Creative Commons Attribution 4.0(CC BY 4.0) Creative Commons Attribution 4.0
Journal Title: Rechtsmedizin
Publisher: Springer
Publisher Place: Berlin
Volume: 35
Original Publication: 10.1007/s00194-025-00758-4
Page Start: 156
Page End: 163
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